Badewasser­untersuchung und Anlageninspektion

Die Bäderhygieneverordnung (BHygV) und das Bäderhygienegesetz (BHyG) regeln in Österreich den Bau und Betrieb von gewerblich genutzten Schwimmbädern, Whirlwannen, Saunaanlagen und Kleinbadeteichen.  

An die Beschaffenheit des Wassers werden strenge Anforderungen betreffend die mikrobiologischen und chemischen Qualität gestellt um Erkrankungen von Badegästen vorzubeugen.

Die Biologische Station als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle:

Wir führen als Prüf- und Inspektionsstelle die jährlich geforderte Probenahme aus Badebecken und Filteranlagen und gleichzeitig die Überprüfung der Anlage durch: 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Probenahmen bei Freibädern, Hallenbädern und Whirlwannen im gesamten Bundesland
  • Probenahme bei Therapiebecken 
  • Probenahme bei Kleinbadeteichen
  • Feststellung der bakteriologischen Wasserbeschaffenheit des Beckenwassers
  • Feststellung der chemisch-physikalischen Wasserbeschaffenheit
  • Lokalaugenscheine der Aufbereitungsanlagen
  • Erstellung der wasserhygienischen Gutachten gemäß Bäderhygienegesetz über die durchgeführten Untersuchungen. 

Zuständige Behörde für den Bereich der Bäderhygiene ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. 

Die Biologische Station als Amtssachverständige:

Die Biologische Station Neusiedler See fungiert in den behördlichen Bewilligungsverfahren als Amtssachverständiger für die Bereiche Bäderhygiene und Bädertechnik.

Badewasserhygiene

Mit der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer wurden für alle Arten von Oberflächengewässern, in denen das Baden von den zuständigen Behörden ausdrücklich gestattet oder nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet, Grenzwerte bzw. Richtwerte für mikrobiologische, physikalische, chemische und andere als Indikator für Verschmutzung geltende Parameter festgelegt.

Diese Richtlinie ist für Österreich mit dem 1. Jänner 1997 wirksam geworden. Seither ist jährlich ein Bericht über die Durchführung der Überwachung der Badegewässer in Österreich an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Mit März 2006 ist eine neue Badegewässerrichtlinie, die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG, in Kraft getreten. Die Richtlinie 76/160/EWG wurde mit Dezember 2014 aufgehoben.

Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2006/7/EG:

  • die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Badegewässerprofils für jedes Badegewässer
  • anstelle der bisherigen Parameter zwei neue bakteriologische Parameter zur Überwachung der Badegewässerqualität (E. coli und intestinale Enterokokken)
  • die jährliche Einstufung der Qualität eines Badegewässers auf Grundlage der Daten der letzten vier Badesaisonen (in Österreich erstmals mit der Badesaison 2013)
  • vier Qualitäten der Badegewässer (in Österreich erstmals mit der Badesaison 2013)
  • zu ergreifende Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung der Richtlinie
  • Information der Öffentlichkeit an jedem Badegewässer und im Internet (spätestens mit Beginn der Badesaison 2012).

Die Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgte durch eine mit  Juli 2009 in Kraft getretene Novelle zum Bäderhygienegesetz (BHygG) und durch eine mit Oktober 2009 in Kraft getretene eigene Badegewässerverordnung (BGewV).

Die Biologische Station ist an der Überwachung der Badegewässerqualität folgender Badegewässer beteiligt: Neusiedler See – Rust, Neusiedler See  – Mörbisch, Neusiedler See – Breitenbrunn, Neusiedler See – Neusiedl, Neusiedler See – Weiden, Neusiedler See – Podersdorf, Neusiedler See – Illmitz, Badesee Andau, Badesee Apetlon und St. Andräer Zicksee.

Diese Strandbäder werden nach dem Überwachungszeitplan von Juni bis Ende August mehrmalig an mit GPS definierten Beprobungspunkten seitens der Biologischen Station im Auftrag der AGES beprobt. Für die Analysen betreffend Escherichia coliund Enterokokken werden die Proben prompt nach Wien zum AGES Laboratorium gebracht. Aufgrund des derzeit geltenden normierten Analysenverfahrens dauert es mindestens 36 Stunden, bis ein Befund vorliegt, ob die Grenzwerte eingehalten wurden oder nicht.