Oberflächen­wasseruntersuchung

Die Nutzung von Fischteichen, Feuchtbiotopen, Seen oder Weihern erfordert eine behördliche Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, sofern der Wasserkörper mit dem Grundwasser in Verbindung steht oder beispielsweise ein Fließgewässer die Anlage speist bzw. ein Überlauf in einen Vorfluter existiert. 

Im Bescheid der Wasserrechtsbehörde werden die Auflagen für die Nutzung der Anlage definiert, welche zum Schutz der Wasserqualität und des Ökosystems erforderlich sind. In diesem Zusammenhang wird eine Verpflichtung zur wiederkehrenden Wasseruntersuchung erlassen, welche - je nach Ausmaß der Nutzung und der Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit - in jährlichen bis fünfjährigen Abständen zu erfolgen hat. 

Die Biologische Station als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle:

Die Untersuchungen erfassen meist die Nährstoffparameter des Wassers, das Ausmaß des Algenwachstums und Parameter, welche eine Aussage über den Grad der Verunreinigungen zulassen. Darüber hinaus werden Parameter bestimmt, anhand deren die Eignung des Wassers als Lebensraum für Fische und andere aquatische Lebewesen ermittelt werden kann.

Die Biologische Station Neusiedler See führt in diesem Zusammenhang im gesamten Burgenland Probenahmen und Messungen an Oberflächengewässern durch. Die entnommenen Wasserproben werden im eigenen Labor analysiert.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Fachgerechte Probenahme aus Fischteichanlagen, Weiheranlagen, Biotopen und Badeseen
  • Untersuchung von physikalisch-chemischen Parametern
  • Überwachung von Badegewässern nach ÖNORM  M 6230