Oberflächenwasseruntersuchung
Die Nutzung von Fischteichen, Feuchtbiotopen, Seen oder Weihern erfordert eine behördliche Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, sofern der Wasserkörper mit dem Grundwasser in Verbindung steht oder beispielsweise ein Fließgewässer die Anlage speist bzw. ein Überlauf in einen Vorfluter existiert.
Im Bescheid der Wasserrechtsbehörde werden die Auflagen für die Nutzung der Anlage definiert, welche zum Schutz der Wasserqualität und des Ökosystems erforderlich sind. In diesem Zusammenhang wird eine Verpflichtung zur wiederkehrenden Wasseruntersuchung erlassen, welche - je nach Ausmaß der Nutzung und der Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit - in jährlichen bis fünfjährigen Abständen zu erfolgen hat.

Unsere Leistungen im Überblick:
- Fachgerechte Probenahme aus Fischteichanlagen, Weiheranlagen, Biotopen und Badeseen
- Untersuchung von physikalisch-chemischen Parametern
- Überwachung von Badegewässern nach ÖNORM M 6230
